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    Promille-fuer-Fahrrad-Verkehrsgerichtstag

    1,1 Promille für Fahrradfahrer und 2 Punkte für Handybenutzung am Steuer

    Der Verkehrsgerichtstag fordert härtere Strafen für Fahrradfahrer und Handynutzer. Außerdem soll der Führerschein weniger kosten und Simulatoren Einzug in die Ausbildung halten.

    2. Januar 2025

    Der Deutsche Verkehrsgerichtstag ist seit Jahrzehnten das wichtigste Forum für verkehrsrechtliche Weichenstellungen in Deutschland. Was hier in den Arbeitskreisen diskutiert und beschlossen wird, findet oft seinen Weg in Gesetzgebung, Bußgeldkatalog und Verwaltungspraxis von Führerscheinstellen. Beim aktuellen Verkehrsgerichtstag standen drei Themen besonders im Fokus. Die Promillegrenze für Fahrradfahrer, die Nutzung des Handys am Steuer und Vorschläge zur Reform der Fahrprüfung. Die Empfehlungen des 64. Verkehrsgerichtstages zu diesen Punkten haben das Potenzial, den Alltag vieler Verkehrsteilnehmer in Zukunft spürbar zu verändern.

    Arbeitskreis Fahrradfahrer: Forderung nach1,1 Promille bleibt, Unfallzahlen steigen

    Der Arbeitskreis 2 "Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs" hat sich intensiv mit der Frage nach der Einführung eines neuen Tatbestandes für Fahrrad- und Pedelecfahrende beschäftigt. Nach aktueller Rechtslage gilt für Fahrradfahrer die absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille. Ein Grenzwert für die relative Fahruntüchtigkeit, wie 0,5 Promille bei Kraftfahrzeugen, fehlt aktuell für Fahrräder und Pedelecs.

    Bereits 2015 forderte der Verkehrsgerichtstag die Einführung eines niedrigeren Grenzwerts für Fahrradfahrer. Aufgrund der Untätigkeit des Gesetzgebers und steigender Unfallzahlen hat man sich dem Thema erneut angenommen. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamts starben 2024 insgesamt 441 Radfahrerinnen und Radfahrer bei Verkehrsunfällen, darunter 192 Pedelec-Nutzende – das entspricht etwa 16 Prozent aller Verkehrstoten im Straßenverkehr. Die Zahl der Unfälle mit Personenschaden bei Pedelecs hat sich seit 2014 laut ADAC verzehnfacht, von gut 2 200 Fällen im Jahr 2014 auf rund 23 900 Unfälle im Jahr 2023, während die Unfallzahlen bei herkömmlichen Fahrrädern leicht rückläufig waren. Besonders Pedelec-Unfälle enden häufiger tödlich als Unfälle ohne elektrische Tretunterstützung.

    Gefordert wird konkret die Einführung eines neuen Bußgeldtatbestand ab 1,1 Promille Blutalkohol bzw. 0,55 mg/l Atemalkohol, der beim Erstverstoß eine mit einem Punkt bewehrte Regelgeldbuße in Höhe von 250 Euro zur Folge haben soll. Ebenso wurde von den Juristen darauf hingewiesen, dass wiederholte Auffälligkeiten mit dem Fahrrad oder Pedelec ab 1,1 Promille eine MPU nach sich ziehen würde. Eine Ausnahmeregel, wie für Verstöße während der Probezeit gegen § 24c StVG, soll es nicht geben. Außerdem wurde zur Frage gestellt, ob es bei schweren Pedelecs (z.B. Lastenfahrräder), noch strengere Alkoholgrenzwerte benötigt. Für E-Scooter wurde jedoch kein Änderungsbedarf der geltenden Alkoholgrenzwerte erkannt.

    Aus verkehrspsychologischer Sicht ist diese Empfehlung konsequent. Die Annahme, alkoholisierte Fahrradfahrer stellten hauptsächlich eine Eigengefährdung und weniger eine Fremdgefährdung dar, verfing im Plenum des Arbeitskreises nicht. Da die Dunkelziffer bei Unfällen mit Fahrradbeteiligung auf bis zu 90 % geschätzt wird, kann man keine verlässliche Aussage zu Eigen- und Fremdgefährdung bei Unfällen mit betrunkenen Fahrradfahrenden treffen. Reaktionszeiten, Gleichgewichtssinn und Risikoabschätzung leiden unabhängig vom Fahrzeugtyp wenn Alkohol im Spiel ist, weshalb das Schließen der Lücke der relativen Fahruntüchtigkeit bei fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen, wie Fahrrad und Pedelec, aus verkehrspsychologischer Sicht zu begrüßen ist. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Politik die Empfehlungen des Arbeitskreises Taten folgen lässt.

    Arbeitskreis Handynutzung: Zwei Punkte und 250 Euro

    Ebenso deutlich positionierte sich der Arbeitskreis 3 "Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy & Co." zu Gefahren durch Ablenkung im Straßenverkehr. Die Nutzung von Smartphones während der Fahrt gilt seit Jahren als eine der häufigsten Unfallursachen. Die amtliche Unfallstatistik bildet das tatsächliche Ausmaß nur unzureichend ab, weil Ablenkung häufig nicht eindeutig nachweisbar ist und deshalb statistisch kaum erfasst wird. Dieses Dunkelfeld betrifft nicht nur Autofahrer, sondern ebenso den Radverkehr, den Fußverkehr sowie den gewerblichen Verkehr. Der Arbeitskreis hält es deshalb für zwingend erforderlich, gezielte Forschung zur systematischen Aufhellung dieses Dunkelfeldes zu initiieren, um das reale Unfallgeschehen belastbar abzubilden.

    Die Arbeitskreis empfahl außerdem, die Sanktionen für Handynutzung am Steuer deutlich zu verschärfen. Konkret gefordert werden zwei Punkte im Fahreignungsregister für Kraftfahrzeug-Führende, statt bisher einem, und bei Radfahrenden, statt bisher keinem, ein Punkt. Zudem wird die Erhöhung des Bußgelds bei Kfz auf 250 Euro, bei Gefährdung auf 500 Euro und Schädigung auf 750 Euro empfohlen. Darüber hinaus fordert der Arbeitskreis eine flächendeckend angemessene Kontrolldichte. Die bisherige Verkehrsüberwachung reicht nicht aus, um Ablenkungsverstöße wirksam einzudämmen. Ergänzend zur klassischen Polizeikontrolle sollen innovative und automatisierte Überwachungssysteme eingesetzt werden, etwa technische Erfassungssysteme zur Handynutzung während der Fahrt. Um Rechtsunsicherheit und unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern zu vermeiden, ist dafür eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage notwendig.

    Ein weiteres Kernproblem liegt in der ungenauen Bestimmtheit geltenden Rechts. Der derzeit in § 23 StVO verwendete unbestimmte Rechtsbegriff der „kurzen Blickzuwendung“ führt in der Praxis zu erheblichen Beweisproblemen. Die polizeiliche Dokumentation stößt hier regelmäßig an ihre Grenzen. Der Arbeitskreis fordert deshalb eine Präzisierung dieses Begriffs auf wissenschaftlicher Grundlage und eine klare Umformulierung des § 23 StVO als eindeutige Verbotsnorm, um Durchsetzung und Rechtssicherheit zu verbessern.

    Auch die Fahrzeughersteller werden in den Empfehlungen in die Verantwortung genommen, indem Bedienkonzepte intuitiv, übersichtlich und möglichst ablenkungsarm gestaltet sein müssen. Komfort- und Infotainmentsysteme sind systematisch auf ihre sicherheitsrelevanten Auswirkungen zu prüfen und im Fahrbetrieb konsequent zu begrenzen. Ablenkung darf nicht durch technische Gestaltung begünstigt werden. Schließlich soll sich der Bund auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass der in Neufahrzeugen vorgesehene Ablenkungswarner deutlich früher anspricht und wirksamer reagiert. Zusätzlich fordert der Arbeitskreis, dass sämtliche Warnungen und relevante Ablenkungsereignisse im Event Data Recorder gespeichert werden. Diese Daten sind entscheidend für eine realistische Unfallanalyse und für die Weiterentwicklung präventiver Maßnahmen.

    Die Argumentation der Juristen und Verkehrspsychologen ist eindeutig. Wer während der Fahrt auf das Display schaut, fährt faktisch mehrere Sekunden blind. Bei Tempo 50 entspricht das dutzenden Metern ohne Wahrnehmung des Verkehrsgeschehens. Aus Sicht des Verkehrsgerichtstags ist die bisherige Sanktionshöhe nicht ausreichend abschreckend. Ablenkung durch Smartphones wird zunehmend als Ausdruck mangelnder Verkehrsdisziplin bewertet, weshalb verschärfte Sanktionen langfristig dazu führen könnten, dass entsprechende Delikte stärker in die Fahreignungsbewertung mittels MPU einfließen.

    Arbeitskreis Fahrprüfung: Führerschein günstiger und effizienter machen

    Der Arbeitskreis 6 "Überhöhte Anforderungen bei der Führerscheinprüfung?" widmete sich den Voraussetzungen der Führerscheinprüfung und den stetig steigenden Kosten für den Führerscheinerwerb. Dabei wurde ein klarer Grundsatz formuliert: Ausbildungsqualität hat Vorrang vor einer reinen Kostenreduktion. Nach Einschätzung des Arbeitskreises genügt die derzeitige Fahrerlaubnisprüfung sowohl qualitativ als auch quantitativ den fachlichen Anforderungen an eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Eine pauschale Vereinfachung oder Absenkung der Prüfungsanforderungen, z.B. durch Laienprüfung, wird daher ausdrücklich abgelehnt, weil sie langfristig zulasten der Verkehrssicherheit gehen würde.

    Stattdessen fordert der Arbeitskreis eine professionell strukturierte Fahrausbildung, die klassische Präsenzformate mit modernen digitalen Lernformen sinnvoll verzahnt. Interaktiver Unterricht soll durch digitale Inhalte, wie Fahrsimulatoren und synchrones e-Learning ergänzt werden. Als zentrales Instrument wird ein bundesweites Referenzcurriculum empfohlen, das verbindliche Mindestausbildungsinhalte festlegt, regelmäßige Lernstandsbeurteilungen vorsieht und einheitliche fachliche Standards für Prüfungen, Simulatoren und die Fahrschulüberwachung definiert. Ziel ist eine bundesweit vergleichbare Ausbildungsqualität unabhängig vom Ausbildungsort.

    Eine Laienausbildung zur Senkung der Ausbildungskosten lehnt der Arbeitskreis ausdrücklich ab. Um den Zugang zur Fahrerlaubnis sozial gerechter zu gestalten, spricht sich der Arbeitskreis für die Einführung eines Mobilitätszuschusses aus. Der Führerscheinerwerb soll nicht an finanziellen Hürden scheitern, da Mobilität eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Ausbildung und Beruf ist. Der Zuschuss soll gezielt unterstützen, ohne dabei die Qualitätsanforderungen der Ausbildung abzusenken. Gleichzeitig sollen bestehende Konzepte wie das Begleitete Fahren weiterentwickelt werden. Vorgesehen ist, gemeinsam mit Praxisvertretern, insbesondere Fahrlehrerverbänden, zusätzliche Modelle zu prüfen und zu erproben, die Fahrpraxis unter qualifizierter Anleitung erweitern, ohne professionelle Ausbildung zu ersetzen.

    Mit dem Gesamtpaket der empfohlenen Maßnahmen verfolgt der Arbeitskreis mehrere Ziele gleichzeitig. Die Verkehrssicherheit soll nachhaltig verbessert, die fachliche Verantwortung der Fahrlehrer gestärkt und die Bestehensquoten in Theorie- und Praxisprüfungen erhöht werden. Durch weniger Wiederholungsprüfungen und effizientere Ausbildungsstrukturen kann so mittelbar auch eine Kostensenkung für Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht werden, ohne Abstriche bei der Qualität hinzunehmen.

    Einordnung und Ausblick

    Die jährlichen Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags sind rechtlich nicht bindend. Ihre Wirkung entfalten sie erst über politische und fachliche Anschlussprozesse. Erfahrungsgemäß greifen Gesetzgeber und Ministerien jedoch viele dieser Vorschläge auf, wenn auch oft zeitversetzt und teilweise abgeschwächt. Sollten die Empfehlungen umgesetzt werden, würde das klare Signale setzen. Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss würde deutlich strenger bewertet und die Handynutzung am Steuer spürbar härter sanktioniert und kontrolliert. Wir informieren dich zeitnah, sollten die Empfehlungen des 64. Verkehrsgerichtstages umgesetzt werden. Mit MPU-World bist du stets auf dem Laufenden bei allen Themen rund um den Straßenverkehr, MPU und Führerschein.

    Veröffentlicht am 2. Januar 2025