Ein Abstinenznachweis vom Hausarzt reicht für die MPU nicht aus. Welche rechtlichen Vorgaben gelten und wo kann der Nachweis gültig erbracht werden?
Manuel Cran,
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Nein. Für die MPU werden ausschließlich Abstinenznachweise anerkannt, die nach den CTU-Kriterien in einem nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor erstellt wurden. Hausarztpraxen erfüllen diese Anforderungen nicht, da weder die forensische Qualitätssicherung noch eine unabhängige Probenentnahme gewährleistet ist. Nachweise vom Hausarzt werden daher bei der MPU nicht akzeptiert und führen dazu, dass das Abstinenzprogramm neu begonnen werden muss.
Von Manuel Cran, Psychologe (M.Sc.) und Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP)
Wer im Straßenverkehr mit Alkohol, Cannabis, Drogen oder Medikamenten wie Medizinalcannabis auffällig wird, verliert häufig seine Fahrerlaubnis. Bevor eine Neuerteilung möglich ist, verlangt die Fahrerlaubnisbehörde in vielen Fällen eine MPU. Bestandteil dieser Untersuchung ist häufig ein Nachweis über eine nachgewiesene Zeit völliger Abstinenz.
Dieser Nachweis dient als objektiver Beleg, dass kein Konsum psychoaktiver Substanzen mehr stattfindet und die betroffene Person dauerhaft Verhaltensänderungen umgesetzt hat. Je nach Höhe der gemessenen Blutwerte und Ausprägung der Konsumproblematik fordern die MPU-Stellen unterschiedliche Abstinenzzeiträume – meist sechs, zwölf oder fünfzehn Monate. Erst wenn dieser Nachweis vollständig und ordnungsgemäß vorliegt, kann ein positives MPU-Gutachten ausgestellt werden.
Bei Alkoholdelikten werden Abstinenznachweise ab einem Blutalkoholwert von 2,5 Promille praktisch immer verlangt. In der Regel wird dabei ein Nachweis über 15 Monate Abstinenz verlangt. Cannabis- und Betäubungsmittelkonsum führt fast ausnahmslos zur Pflicht eines Abstinenzprogramms, wobei zwischen harten Drogen wie Crystal und Kokain und weichen Drogen wie Cannabis und Amphetaminen unterschieden wird. Cannabis kann in Ausnahmefällen ohne Nachweis akzeptiert werden, sofern geringe THC-Werte und ein kontrolliertes Konsumverhalten vorliegen.

Die Voraussetzungen für einen gültigen Abstinenznachweis sind in den Beurteilungskriterien für Fahreignung festgeschrieben, deren fünfte Auflage 2026 veröffentlicht wurde. Diese Kriterien bestimmen, unter welchen Bedingungen eine chemisch-toxikologische Untersuchung (CTU) verwertbar ist.
Bereits im Abschnitt C 3.6 wird der hohe Qualitätsanspruch betont:
„Im Hinblick auf die rechtlichen Folgen für den Betroffenen sind bei forensisch-toxikologischen Analysen im Rahmen von Fragestellungen des Verwaltungsrechts höchste Anforderungen an die Qualitätssicherung und forensische Kompetenz des Personals zu stellen. Entsprechende Untersuchungen dürfen nur in qualifizierten Laboratorien mit entsprechender Ausstattung und qualifiziertem Personal durchgeführt werden.“
Dieser Passus macht deutlich, dass Abstinenztests einer strengen forensischen Kontrolle unterliegen. Nur akkreditierte Laboratorien, die die DIN EN ISO/IEC 17025 erfüllen, dürfen Analysen durchführen, die später bei der MPU verwendet werden. Diese internationale Norm legt verbindlich fest, wie Proben zu entnehmen, zu dokumentieren und auszuwerten sind.
In Abschnitt C 3.7 wird zusätzlich klargestellt, dass die Probenentnahme von einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation, der nicht zugleich behandelnder Arzt des Betroffenen ist, vorgenommen werden muss. Damit wird ausgeschlossen, dass persönliche Beziehungen zwischen Arzt und Patient die Objektivität der Untersuchung beeinflussen.
Hausarztpraxen verfügen weder über die forensische Ausstattung noch über die Akkreditierung nach DIN 17025. Selbst wenn dort Blut- oder Urinproben fachgerecht entnommen werden, erfüllen sie nicht die formalen Anforderungen und werden deshalb bei der MPU grundsätzlich nicht anerkannt.

Zur Erbringung eines anerkannten Nachweises stehen verschiedene Wege offen. Die gängigsten Optionen sind Begutachtungsstellen für Fahreignung wie TÜV Nord, TÜV Süd oder DEKRA, forensische Labore mit DIN-Akkreditierung sowie Fachärzte der Rechtsmedizin.
Abhängig vom gewählten Untersuchungsmaterial werden Urin-, Blut- oder Haarproben untersucht. Bei Urinprogrammen erfolgen mehrere unangekündigte Einbestellungen innerhalb des Abstinenzzeitraums und eine Entnahme unter Sicht, um Manipulationen zu verhindern. Bei Haaranalysen lässt sich rückblickend prüfen, ob in den vergangenen Monaten Substanzkonsum stattfand. Pro Zentimeter Haar kann etwa ein Zeitraum von einem Monat beurteilt werden, weshalb Proben von sechs Zentimetern bei Cannabis und Drogen sowie drei Zentimeter bei Alkohol, eine Nachweiszeit von sechs bzw. drei Monaten erlauben.
Die Untersuchung läuft nach den sogenannten CTU-Kriterien ab. Sie regeln die Analysemethoden der Proben, den Ablauf der Entnahme und die Anforderungen an Laborberichte. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass Ergebnisse unabhängig, nachvollziehbar und gerichtsfest sind.
Die Versuchung ist groß, den Hausarzt um Hilfe zu bitten. Schließlich ist der Praxisbesuch unkompliziert, vertraulich und meist schnell zu organisieren. Dennoch scheitert diese Idee an mehreren Punkten.
Zum einen ist der Hausarzt im rechtlichen Sinne behandelnder Arzt und somit von der Erstellung verwertbarer Abstinenznachweise ausgeschlossen. Zum anderen besitzen die meisten Praxen keine Laborzulassung nach DIN 17025. Selbst wenn die Proben medizinisch korrekt analysiert werden, fehlt die forensische Dokumentation, die für MPU-Zwecke zwingend vorgeschrieben ist.
Würde ein Betroffener den Nachweis dennoch über den Hausarzt einreichen, lehnt die Begutachtungsstelle diesen ab. Die Folge: Das Dokument gilt als ungültig, der Nachweiszeitraum beginnt von vorn, und die betroffene Person muss eine neue chemisch-toxikologische Untersuchung starten. Damit gehen nicht nur finanzielle Belastungen einher, sondern auch monatelange Verzögerungen beim Wiedererhalt der Fahrerlaubnis.
Obwohl der Hausarzt den forensischen Nachweis nicht ausstellen darf, kann er für Betroffene eine wertvolle medizinische Stütze sein. Gerade in den ersten Wochen des Verzichts treten oft körperliche oder psychische Begleiterscheinungen auf. Der Arzt kann hier beratend eingreifen, mögliche Entzugserscheinungen erkennen und geeignete therapeutische Maßnahmen vorschlagen.
Viele Hausärzte verfügen über ein gutes Netzwerk und kennen Beratungsstellen oder Suchtambulanzen, an die sie ihre Patienten weitervermitteln können. Außerdem kann der Hausarzt den allgemeinen Gesundheitszustand überwachen und so sicherstellen, dass die Abstinenzphase körperlich unbedenklich verläuft.
Damit übernimmt er zwar keine forensische, wohl aber eine medizinisch-begleitende Funktion. Wer offen mit seinem Arzt über die Situation spricht, profitiert von professioneller Unterstützung und stabiler medizinischer Begleitung.

Welche Länge ein Abstinenzprogramm haben muss, richtet sich nach Häufigkeit und Intensität des früheren Konsums und den Umständen des Delikts. Bei einem einmaligen Alkoholverstoß mit relativ niedrigem Blutalkoholwert kann eine MPU ohne Abstinenznachweis, dafür mit kontrolliertem Trinken, ausreichen. Ab 2,5 Promille fordern Gutachter mindestens sechs Monate Abstinenz, in der Regel aber fünfzehn Monate.
Bei Drogen gilt eine strengere Linie. Schon bei einmaligem Gebrauch sogenannter harter Drogen ist ein Nachweis obligatorisch. Auffälligkeiten mit Cannabis werden seit Veröffentlichung der 5. Auflage der Beurteilungskriterien für Fahreignung differenzierter betrachtet: Hier hängt die Entscheidung von THC-Konzentration, Konsumgewohnheit und individueller Einschätzung des Gutachters ab.
Die Proben müssen während der gesamten Dauer regelmäßig, bei Urin zudem unangekündigt, entnommen werden. Nur so lässt sich die Kontinuität der Abstinenz sicher belegen. Positive Befunde, Manipulationen oder verschwitzte Termine führen zur Ungültigkeit des Programms.
Der Abstinenznachweis allein garantiert noch kein positives Gutachten. Er bildet vielmehr die Basis für die medizinische und psychologische Begutachtung.
Im ersten Teil der MPU wird die körperliche Verfassung durch einen Arzt überprüft; hier dient der Nachweis als Beleg für eine stabile Abstinenz. Der zweite Abschnitt testet Reaktions-, Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit. Schließlich folgt das psychologische Gespräch, das für das Endergebnis ausschlaggebend ist. Dort beurteilt ein Verkehrspsychologe, ob Einsicht, Verhaltensänderung und Verantwortungsbewusstsein glaubhaft vorliegen.
Ohne ernsthafte Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten helfen selbst perfekte Laborwerte wenig. Deshalb wird empfohlen, die Zeit der Abstinenz aktiv zu nutzen, um sich auf die psychologischen Anforderungen vorzubereiten. Wer reflektiert und authentisch auftritt, erhöht die Chancen erheblich, den Gutachter zu überzeugen.

Der wichtigste Schritt besteht darin, frühzeitig zu prüfen, ob ein Abstinenznachweis notwendig ist und welche Stelle ihn durchführen darf. Wer sofort ein anerkanntes Labor wählt, erspart sich verlorene Zeit und zusätzliche Kosten.
Ebenso ratsam ist eine fachkundige MPU-Beratung bei Verkehrspsychologen. Sie hilft, die eigenen Deliktumstände realistisch einzuschätzen und die passende Dauer der Abstinenz festzulegen. So lassen sich Verzögerungen vermeiden und die Vorbereitung gezielt strukturieren.
Auch wenn der Hausarzt keine offiziellen Abstinenznachwiese ausstellen darf, bleibt er ein verlässlicher Partner in medizinischen Fragen. Seine Erfahrung kann helfen, den gesundheitlichen Zustand während der Abstinenz stabil zu halten und Rückfällen vorzubeugen.
Ein Abstinenznachweis beim Hausarzt ist rechtlich nicht zulässig. Die aktuellen Beurteilungskriterien und die DIN 17025 verlangen, dass forensisch-toxikologische Untersuchungen ausschließlich in akkreditierten Laboratorien mit qualifiziertem Personal stattfinden. Hausarztpraxen erfüllen diese Anforderungen nicht.
Wer dennoch versucht, den Nachweis dort zu erbringen, riskiert Ungültigkeit, zusätzliche Kosten und Zeitverlust. Sinnvoller ist es, den Hausarzt als medizinischen Begleiter einzubeziehen, während der eigentliche Nachweis über eine zugelassene Stelle erfolgt.
So lässt sich der Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sicher, transparent und ohne vermeidbare Umwege beschreiten.
Manuel Cran ist Psychologe (M.Sc.) und Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP). Er arbeitet seit mehreren Jahren im Bereich MPU-Vorbereitung mit Schwerpunkt Alkohol, Cannabis und Drogen im Straßenverkehr sowie Verkehrsverstößen und Straftaten.