Wann kontrollierter Cannabiskonsum bei der MPU möglich ist, welche Nachweise und Grenzwerte gelten und welche Wartezeiten eingehalten werden müssen.
Manuel Cran,
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Eine Cannabis-MPU kann nach den Beurteilungskriterien der 5. Auflage auch ohne vollständige Cannabisabstinenz bestanden werden. Dafür reicht es jedoch nicht aus, künftig nur noch seltener zu konsumieren. Der Cannabiskonsum muss risikoarm, moderat und niederfrequent sein, über einen ausreichend langen Zeitraum stabil praktiziert und durch Blut- oder Haaranalysen belegt werden. Zusätzlich muss nachvollziehbar ausgeschlossen werden, dass erneut unter Cannabiseinfluss gefahren wird.
Von Manuel Cran, Psychologe (M.Sc.) und Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP)
Ja, eine Cannabis-MPU kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne vollständigen Cannabisverzicht positiv ausfallen. Die Beurteilungskriterien ermöglichen bei einer Drogengefährdung nach Hypothese D3 entweder Cannabisabstinenz oder einen risikoarmen, moderaten Cannabiskonsum.
Entscheidend ist, dass keine Cannabisabhängigkeit und keine fortgeschrittene Drogenproblematik vorliegen. Wer weiterhin Cannabis konsumieren möchte, muss außerdem belegen, dass der Konsum ausreichend reduziert wurde und zuverlässig von der Verkehrsteilnahme getrennt werden kann.
Der häufig verwendete Begriff „kontrolliertes Kiffen“ ist dabei keine offizielle diagnostische Bezeichnung. Die Beurteilungskriterien sprechen von einem risikoarmen moderaten Cannabiskonsum.
Kontrollierter Cannabiskonsum kommt grundsätzlich nur bei einer Einordnung in die Hypothese D3 infrage. Diese beschreibt eine Drogengefährdung, die noch nicht das Ausmaß einer fortgeschrittenen Drogenproblematik oder einer Abhängigkeit erreicht hat. Auch mit wiederholten Auffälligkeiten aufgrund von Cannabis im Straßenverkehr ist das Vorliegen einer Drogengefährdung möglich.
Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Ein früherer regelmäßiger Cannabiskonsum schließt kontrollierten Konsum nicht automatisch aus. Entscheidend ist die Ausprägung der früheren Problematik. Je stärker Cannabis in den Alltag integriert war und je mehr Kontrollverluste, Konsumzwang oder psychische Funktionen vorlagen, desto eher erfolgt eine Einordnung in D2 oder D1. In diesen Fällen reicht ein kontrollierter Cannabiskonsum in der Regel nicht aus.

Kontrolliertes Kiffen ist keine Alternative für jede Cannabisfragestellung. Bei einer Abhängigkeit oder einer fortgeschrittenen Drogenproblematik in der Vorgeschichte wird regelmäßig eine stabile Drogenabstinenz verlangt, als Voraussetzung für eine erfolgreiche Problembewältigung.
Gegen eine MPU mit kontrolliertem Cannabiskonsum sprechen insbesondere folgende Punkte:
Eine strenge Auslegung der Beurteilungskriterien würde bei Vorliegen folgender Kriterien aus der Konsum- und Deliktgeschichte ein No-Go für das kontrollierte Kiffen bedeuten:
Problematisch ist außerdem, wenn Cannabis weiterhin einen hohen Stellenwert in der Freizeitgestaltung besitzt oder der Konsum überwiegend in einem Umfeld stattfindet, in dem auch andere illegale Drogen konsumiert werden.

Die Veränderung des Cannabiskonsumverhaltens muss bei der MPU grundsätzlich seit mindestens sechs Monaten bestehen. Dieser Zeitraum gilt nicht nur bei Cannabisabstinenz, sondern auch bei einem reduzierten und kontrollierten Cannabiskonsum.
Bei einer langjährigen Problematik reicht ein halbes Jahr unter Umständen nicht aus. Bestand über Jahre hinweg ein regelmäßiger oder häufig wiederholter Cannabiskonsum, ist nach den Beurteilungskriterien in der Regel ein Zeitraum von einem Jahr erforderlich.
Die Dauer richtet sich vor allem nach:
Der Betroffene muss die Veränderung des Konsumverhaltens nicht nur oberflächlich schildern, sondern sie im psychologischen Gespräch nachvollziehbar beschreiben und zusätzlich toxikologisch belegen.
Wer bei der MPU weiterhin Cannabis konsumieren möchte, muss seine aktuellen Konsumgewohnheiten durch toxikologische Untersuchungen überprüfen lassen.
Dafür sehen die Beurteilungskriterien zwei Möglichkeiten vor:
Für kontrollierten Cannabiskonsum sind damit keine Urinkontrollen vorgesehen. Die häufig genannten drei Urinkontrollen innerhalb von vier Monaten beziehen sich auf einen vollständigen Cannabisverzicht bei einem ausschließlichen Cannabis-Monokonsum.
Die Untersuchungen müssen den CTU-Kriterien entsprechen. Eine selbst veranlasste Untersuchung bei einem beliebigen Hausarzt erfüllt diese Anforderungen nicht automatisch.
Der dokumentierte Zeitraum muss außerdem einen zeitlichen Bezug zur MPU haben. Er darf grundsätzlich nicht bereits mehr als vier Monate vor dem Untersuchungstermin geendet haben.
Bei den Blutkontrollen wird insbesondere die Konzentration von THC-COOH im Blutserum betrachtet. THC-COOH ist ein nicht berauschendes Abbauprodukt von THC und gibt Hinweise auf die Konsumhäufigkeit und mögliche THC-Speicher im Körper.
Als Cut-Off Wert gilt:
Ein Wert ab 20 ng/ml steht nach den Beurteilungskriterien im Widerspruch zur Annahme eines aktuellen risikoarmen und niederfrequenten Cannabiskonsums.
Ein Wert unter 20 ng/ml bedeutet allerdings nicht automatisch, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Er muss zu den Angaben über Konsumhäufigkeit, Konsummenge und letztem Konsumzeitpunkt passen. Auch mehrere niedrige Werte können unplausibel sein, wenn der Betroffene gleichzeitig einen häufigen oder mengenmäßig hohen Konsum beschreibt.
Bei den forensisch-toxikologischen Untersuchungen können neben THC-COOH auch THC und Hydroxy-THC erfasst werden. Diese Werte dienen unter anderem der Plausibilitätsprüfung.

Alternativ zu den drei Blutkontrollen kann ein drei Zentimeter langes, kopfhautnah entnommenes Haarsegment untersucht werden.
Als Cut-Off Wert gilt:
Ein solcher Befund spricht gegen die Annahme eines risikoarmen, niederfrequenten Konsums im untersuchten Zeitraum.
Bei der Haaranalyse für kontrollierten Konsum geht es nicht darum, vollständige Cannabisabstinenz nachzuweisen. Ein positiver Befund ist daher nicht automatisch problematisch. Entscheidend ist, dass die Konzentration nicht auf ein häufiges oder intensives Konsummuster hinweist.
Die Analyse von THC-COOH ist dabei aussagekräftiger als ein alleiniger THC-Nachweis im Haar. THC kann auch durch äußere Kontamination in die Haare gelangen. THC-COOH entsteht dagegen erst nach Verstoffwechselung im Körper.
Wer anstatt kontrolliert zu Kiffen, vollständig auf Cannabis verzichten will, kann den Verzicht bei einem früheren Cannabis-Monokonsum durch folgende Untersuchungen belegen:
Auch diese Untersuchungen müssen nach den CTU-Kriterien durchgeführt werden.
Wurden früher neben Cannabis auch andere illegale Drogen konsumiert, reicht eine reine Analyse auf Cannabinoide nicht aus. Der Verzicht auf die anderen Substanzen muss dann durch ein polytoxikologisches Abstinenzkontrollprogramm über mindestens 6 Monate nachgewiesen werden.
Ein positiver Cannabisbefund kann in diesem Fall mit dem geltend gemachten kontrollierten Cannabiskonsum vereinbar sein. Andere illegale Drogen dürfen dagegen nicht nachgewiesen werden.
Beim kontrollierten Trinken im Rahmen einer Alkohol-MPU sind toxikologische Verlaufsbelege nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Die Konsumveränderung kann dort abhängig von der diagnostischen Einordnung auch über eine schlüssige und stabile Schilderung der Verhaltensänderung nachgewiesen werden.
Wird ein freiwilliger Nachweis über kontrolliertes Trinken geführt, erfolgt dieser in der Regel über PEth im Blut oder EtG in Haaren. Für einen moderaten Alkoholkonsum sollte der PEth-Wert unter 100 ng/ml liegen. Bei einer freiwilligen Haaranalyse von 3 cm kopfhautnahem Haar gilt ein EtG-Wert unter 5 pg/mg als Hinweis auf Abstinenz, während 5 bis 20 pg/mg mit einem moderaten, kontrollierten Alkoholkonsum vereinbar sein können. Werte ab 30 pg/mg EtG sprechen dagegen für chronisch erhöhten Alkoholkonsum und wären mit einem Konzept des kontrollierten Trinkens regelmäßig nicht mehr vereinbar.
Beim fortgesetzten Cannabiskonsum ist die Situation strenger. Die Beurteilungskriterien verlangen ausdrücklich Blut- oder Haarbefunde, die nicht im Widerspruch zu einem risikoarmen und niederfrequenten Konsum stehen.
Der Grund liegt unter anderem in den pharmakologischen Eigenschaften von THC. Bei häufigem Konsum kann sich THC im Körper anreichern und zeitversetzt wieder ins Blut abgegeben werden. Dadurch kann ein relevanter THC-Wert auch dann bestehen, wenn der letzte Konsum subjektiv bereits länger zurückliegt und keine deutliche Rauschwirkung mehr wahrgenommen wird.
Die toxikologischen Untersuchungen sollen deshalb überprüfen, ob der behauptete Konsum tatsächlich so selten und moderat ist, dass eine zuverlässige Trennung grundsätzlich möglich bleibt.
Risikoarmer Cannabiskonsum bedeutet nicht nur, weniger als früher zu konsumieren. Die gesamte Konsumgestaltung muss so verändert worden sein, dass eine Kumulation von THC, Kontrollverluste und erneute Fahrten mit relevanten THC-Werten vermieden werden.
Zwischen den einzelnen Konsumereignissen müssen jeweils mehrere Tage liegen. Cannabis soll nur in einzelnen, klar voneinander getrennten Konsumeinheiten konsumiert werden.
Nicht vereinbar mit einem risikoarmen Konsum sind insbesondere:
Die mehrtägigen Pausen sollen verhindern, dass sich THC im Körper anreichert und trotz längerer Wartezeiten noch relevante Konzentrationen bestehen.

Als Orientierung wird in den Beurteilungskriterien ein moderater Konsum von maximal 50 mg THC pro Konsumeinheit genannt. Das entspricht beispielsweise:
Entscheidend ist jeweils die tatsächlich aufgenommene THC-Menge, nicht allein das Gewicht des Cannabis. Dieser Wert ist aber keine gesetzliche Freigrenze. Er bedeutet nicht, dass jede Aufnahme bis 50 mg automatisch risikoarm ist. Die tatsächliche Wirkung hängt unter anderem ab von:
Eine deutlich geringere Menge kann bereits zu erheblichen Beeinträchtigungen und einem THC-Wert oberhalb von 3,5 ng/ml führen.
Gegen einen risikoarmen Umgang spricht, wenn weiterhin gezielt hochpotente Cannabissorten oder Konzentrate konsumiert werden, um eine besonders starke Wirkung zu erreichen.
Problematisch sind insbesondere:
Die Beurteilungskriterien nennen als problematisch unter anderem die Bevorzugung hochpotenter Sorten mit einem THC-Gehalt von mindestens etwa 20 Prozent. Auch dieser Wert ist keine starre Grenze. Entscheidend ist, ob Wirkstoffstärke und Konsumtechnik eine zuverlässige Kontrolle und Trennung noch ermöglichen.
Cannabis darf nicht spontan konsumiert werden, wenn später möglicherweise noch ein Fahrzeug benötigt wird. Der Betroffene muss bereits vor dem Konsum entscheiden, wie er nach Hause kommt und wann er frühestens wieder fahren wird.
Ein risikoarmer Konsum setzt voraus:
Nicht ausreichend ist es, mit dem eigenen Auto zu einer Konsumgelegenheit zu fahren und erst dort zu entscheiden, ob das Fahrzeug stehen bleibt.
Kontrollierter Konsum ist schwer nachvollziehbar, wenn Cannabis weiterhin regelmäßig eingesetzt wird, um Gefühle, Stress oder psychische Beschwerden zu regulieren.
Kritisch sind insbesondere Konsummotive wie:
Ein gelegentlicher Konsum aus Genussmotiven wird anders bewertet als ein funktionaler Konsum, auf den der Betroffene zur emotionalen Stabilisierung angewiesen ist.

Cannabis und Alkohol dürfen nicht gleichzeitig oder mit einer relevanten Wirkungsüberschneidung konsumiert werden.
Der Mischkonsum kann:
Für eine positive MPU reicht es nicht aus, bei gleichzeitigem Cannabiskonsum lediglich unter 0,5 Promille zu bleiben. Bei geplantem oder möglichem Fahren wird eine weitgehende Punktnüchternheit von Alkohol und Cannabis erwartet.
Wer kontrolliert Cannabis konsumieren möchte, muss auf andere illegale Drogen vollständig verzichten.
Das gilt insbesondere für:
Ein früherer Probierkonsum kann mit einer D3-Einordnung vereinbar sein. Wiederholter, regelmäßiger oder funktionaler Konsum anderer Drogen spricht dagegen häufig für eine fortgeschrittene Drogenproblematik und damit gegen kontrollierten Cannabiskonsum.
Der gesetzliche Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum ist keine verlässliche Grundlage für eine persönliche Berechnung. Wie lange THC oberhalb dieses Werts nachweisbar bleibt, hängt stark von Konsummenge, Konsumform, Konsumhäufigkeit und individuellen Faktoren ab.
Die Beurteilungskriterien nennen deshalb konkrete Mindest- und Regelwartezeiten.

Nach einer einzelnen moderaten Konsumeinheit soll vorzugsweise ein Abstand von mindestens zwölf Stunden bis zum Fahrtantritt eingehalten werden.
Die Wartezeit darf keinesfalls weniger als sieben Stunden betragen.
Für die MPU ist eine Planung mit zwölf Stunden deutlich nachvollziehbarer als eine Orientierung an der absoluten Untergrenze. Wer regelmäßig mit sieben Stunden plant, kalkuliert kaum Sicherheitsreserven ein.
Nach einer größeren Konsummenge oder wiederholtem Konsum an einem Tag beträgt die Wartezeit in der Regel:
Dabei geht es nicht nur um die spürbare Rauschwirkung. Auch nach dem Abklingen des subjektiven Rausches können Beeinträchtigungen und relevante THC-Werte bestehen.
Nach Konsum an aufeinanderfolgenden Tagen oder nach einer Phase mit regelmäßigem Konsum ist eine längere Konsumpause erforderlich.
Die Beurteilungskriterien verlangen:
Diese Vorgabe zeigt zugleich, weshalb ein mehrmals wöchentlicher Konsum mit häufiger Fahrzeugnutzung schwer vereinbar sein kann. Wer nach jedem Konsum mehrere Tage nicht fahren muss, benötigt eine entsprechend konsequente Mobilitätsplanung.
Bei oral konsumiertem Cannabis tritt die Wirkung verzögert ein und kann deutlich länger anhalten. Die aufgenommene THC-Menge ist außerdem häufig schwerer einzuschätzen.
Bei Edibles beträgt die Wartezeit deshalb ungefähr:
Bei hoher Dosierung, wiederholter Einnahme oder weiterhin spürbaren Wirkungen kann auch dieser Zeitraum nicht ausreichen.

Eine zentrale Anforderung in einer MPU mit kontrolliertem Kiffen ist die Erkenntnis, dass die eigene Fahrfähigkeit nach Cannabiskonsum nicht zuverlässig subjektiv eingeschätzt werden kann.
Nicht tragfähig sind deshalb Aussagen wie:
Das subjektive Rauschgefühl und der THC-Wert im Blut verlaufen nicht parallel. Die deutlich wahrnehmbare Wirkung kann bereits abgeklungen sein, obwohl noch eine Restwirkung oder ein verkehrssicherheitsrelevanter THC-Wert besteht.
Die Wartezeit bis zur Teilnahme am Straßenverkehr muss deshalb vor dem Konsum festgelegt und unabhängig vom späteren Gefühl eingehalten werden.
Ein kontrollierter Konsum allein reicht für ein positives MPU-Gutachten nicht aus. Der Betroffene muss zusätzlich erklären können, weshalb es früher zu einer Fahrt unter Cannabiseinfluss gekommen ist.
Dazu gehört eine nachvollziehbare Auseinandersetzung mit:
Die Erklärung „Ich wusste nicht, dass Cannabis so lange nachweisbar ist“ genügt allein nicht. Sie erklärt weder das frühere Konsummuster noch, weshalb die damalige Entscheidung künftig sicher vermieden wird.
Die künftige Mobilitätsplanung muss konkret, alltagstauglich und idealerweise bereits über einen längeren Zeitraum erfolgreich umgesetzt worden sein. Der Gutachter erwartet nachvollziehbare Strategien, mit denen dauerhaft sichergestellt wird, dass es nach dem Cannabiskonsum nicht zu einer Teilnahme am Straßenverkehr kommt. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Taxis oder Fahrdienste, eine vorher geplante Übernachtung, die Abholung durch eine nüchterne Person oder der bewusste Verzicht auf Konsum in Phasen beruflicher Rufbereitschaft. Ebenso kann der Konsum ausschließlich vor mehreren fahrfreien Tagen erfolgen oder das eigene Fahrzeug grundsätzlich nicht zu Konsumgelegenheiten mitgenommen werden. In vielen Fällen ist auch eine Anpassung der bisherigen Freizeit und Mobilitätsgewohnheiten erforderlich. Pauschale Aussagen wie „Dann lasse ich das Auto stehen“ reichen für eine positive Begutachtung nicht aus, wenn nicht nachvollziehbar erklärt werden kann, wie der Heimweg erfolgt oder berufliche und private Verpflichtungen erfüllt werden. Besonders schwierig ist ein kontrollierter Cannabiskonsum bei Personen, die beruflich oder privat jederzeit kurzfristig fahren müssen. Dazu zählen beispielsweise Berufskraftfahrer, Personen im Bereitschaftsdienst oder Menschen, die im Alltag keine realistische Alternative zum eigenen Fahrzeug haben.
Eine positive MPU mit fortgesetztem Cannabiskonsum setzt im Kern folgende Punkte voraus:

Kontrollierter Cannabiskonsum wirkt zunächst wie der einfachere Weg, ist in der MPU aber mit umfangreichen Anforderungen verbunden. Der Konsum muss dauerhaft begrenzt, toxikologisch belegt und mit strengen Wartezeiten verbunden werden.
Für Menschen, die häufig auf ein Fahrzeug angewiesen sind, kann vollständige Cannabisabstinenz praktisch leichter umsetzbar und psychologisch einfacher zu erklären sein. Bei kontrolliertem Konsum muss bei jedem einzelnen Konsumereignis geprüft werden, ob in den folgenden Stunden oder Tagen eine Fahrt erforderlich werden könnte.
Kontrolliertes Kiffen ist deshalb keine Möglichkeit, den bisherigen Konsum weitgehend unverändert fortzusetzen. Es handelt sich um ein eng begrenztes Konsummodell, das nur bei einer vergleichsweise niedrigen früheren Problemausprägung infrage kommt.
Eine Cannabis-MPU kann ohne vollständige Abstinenz bestanden werden, wenn die frühere Problematik höchstens als Drogengefährdung nach D3 eingeordnet wird. Der aktuelle Cannabiskonsum muss risikoarm, moderat und niederfrequent sein. Zwischen den Konsumereignissen müssen mehrere Tage liegen, die Mengen müssen begrenzt bleiben und der Konsum muss zuverlässig von jeder Verkehrsteilnahme getrennt werden.
Die Veränderung muss grundsätzlich seit mindestens sechs Monaten bestehen und durch drei Blutkontrollen innerhalb von vier Monaten oder eine drei Zentimeter lange Haarprobe belegt werden. THC-COOH-Werte von mindestens 20 ng/ml im Blutserum oder mindestens 1,0 pg/mg im Haar sprechen gegen einen kontrollierten Konsum.
Neben den Laborwerten bleiben die psychologische Aufarbeitung, eine realistische Mobilitätsplanung und die dauerhafte Stabilität der Veränderung entscheidend. Kontrolliertes Kiffen ist damit möglich, aber nur unter deutlich strengeren Voraussetzungen, als der Begriff zunächst vermuten lässt.
Manuel Cran ist Psychologe (M.Sc.) und Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP). Er arbeitet seit mehreren Jahren im Bereich MPU-Vorbereitung mit Schwerpunkt Alkohol, Cannabis und Drogen im Straßenverkehr sowie Verkehrsverstößen und Straftaten.